Öffentlicher Glaube

Zum Schutz des Rechtsverkehrs dient der öffentliche Glaube des Grundbuches. Erwirbt jemand durch ein Rechtsgeschäft ein Grundstück, so darf man sich darauf verlassen, dass alle Eintragungen im Grundbuch richtig sind. Beim Verkauf einer Immobilie ist der Sachstand des Grundbuchauszuges verbindlich. No posts found!