Auflassungsvormerkung

Zur Sicherung und Schutz für Käufer und Verkäufer beim Eigentümerwechsel einer Immobilie wird bei der Beurkundung eine sogenannte Auflassungsvormerkung vereinbart, die einem Käufer eine gesicherte juristische Position sichert und beispielsweise potentielle Zweit- und Drittverkäufe durch den Eigentümer nicht zulässt.

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