Dienstbarkeit

Im Grundbuch können neben den Eigentümerverhältnissen etc. auch Rechte Dritter versehen sein. Beispiele sind Zuleitungen wie Wasser, Strom als Leitungsrechte oder auch Wegerechte, sollte beispielsweise ein Nachbar nur über das Grundstück des Dritten zu seinem Grundstück gelangen.

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