Eigenbedarf

Ein Vermieter hat die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung seiner vermieteten Immobilie, um diese selbst zu nutzen oder nahen Familienangehörigen zu Verfügung zu stellen. Sollte die Liegenschaft erst in Eigentumswohnungen verwandelt worden sein, oder es sich bei dem Mieter um einen sogenannten Härtefall handeln, wird Eigenbedarf ausgeschlossen.
Gleichzeitig müssen auch mietgesetzliche Fristen zu einer Kündigung eingehalten werden.

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