Gewährleistungsausschuss

Wird beim Kauf einer Immobilie ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, so werden offensichtliche Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen. Offensichtliche Mängeln sind Mängel, die ein Käufer auch ohne die Beiziehung eines Sachverständigen hätte erkennen können. Übliche Formulierungen sind „Gekauft wie gesehen“ oder „Gekauft wie die Immobilie steht und liegt“. No posts found!