Nießbrauch

Muss man die formelle Inhaberschaft an einem Recht und die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit aufspalten, so spricht man von Nießbrauch. Der Nießbrauch schließt Grundstücke sowie bewegliche Sachen, einzelnen Rechte und Vermögen ein. Als Nießbraucher ist man zum Besitz der Sache berechtigt und erhält die Nutzungsrechte und erwirbt das Eigentum.  No posts found!