27 Apr Notarkosten
Posted at 11:56h
in Immobilienglossar
Eintragungen in das Grundbuch müssen notariell beurkundet werden. Wurde ein Immobilienkaufvertrag nicht durch einen Notar beurkundet, ist der Kaufvertrag nichtig. Die Gebühren zur Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch machen circa 1,5% des Kaufpreises aus, die der Käufer trägt. No posts found!