Öffentliche Lasten

Zu den öffentlichen Lasten zählen die Grundsteuer, Beiträge zu Wasser- und Bodenverbänden, Realkirchenstuer etc. und gehören somit zu den Betriebskosten, die durch das Eigentum am Grundstück entstehen. Ein Vermieter kann die öffentlichen Lasten zusätzlich neben der Kaltmiete auf den Mieter umlegen und in der Jahresnebenkostenrechnung abrechnen. No posts found!