Optionsrecht (Mietvertrag)

Durch das vom Mieter und Vermieter vereinbarte Optionsrecht hat der Mieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis durch einseitige Erklärung auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Das bisherige Mietverhältnis wird in dem vereinbarten Zeitraum fortgeführt.  No posts found!