Veräußerungsbeschränkung

Eine Veräußerungsbeschränkung kann sicherstellen, dass ein Eigentümer sein Sondereigentum an eine Person verkauft, die sich erwartungsgemäß in die Wohnungseigentümergemeinschaft einfügt. Das gemeinsame Interesse der Eigentümergemeinschaft soll somit bewahrt werden und bietet eine Sicherheit.

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