Zustimmungserfordernis

In der Gemeinschaftsordnung kann vereinbart sein, dass ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nur verkaufen darf, wenn ein anderer Wohnungseigentümer oder der Verwalter zustimmen. Der Grund für die Zustimmungserfordernis besteht in dem gemeinsamen Interesse, dass potentielle Erwerber wirtschaftlich leistungsfähig sind und ihren Wohnungseigentümerverpflichtungen nachgehen. No posts found!